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Stellungnahme der Mannheimer Versicherung zu ihrer Regulierungspraxis!

In dem Presseartikel der Zeitschrift Impulse 5/2018 hat die Mannheimer Valorima endlich Stellung genommen

Die Zeitschrift Impulse 5/2018 führt in ihrem Artikel "Auf Biegen und Brechen" als Beispiel die Vorgehensweise der Mannheimer Versicherung AG (Valorima) bei der Schadensregulierung im Falle des Raubüberfalls "Juwelier Thünemann" in Osnabrück, vom 1.9.2015 an.

Die  Mannheimer teilt gegenüber Impulse mit, wieso diese erst mit dem Gerichtsurteil vom 29.12.2017 zahlungswillig wurde: "Dass man "den Raub nie angezweifelt" habe. Eine Leistung sei aber erst möglich geworden, nachdem der Kunde "in dem von ihm angestrengten Verfahren" Unterlagen vorgelegt habe, die die Höhe des Schadens belegen konnten"

Hierzu hat Mannheimer Versicherungs AG noch immer nicht Stellung genommen:

  1. Wieso drängt sich der Eindruck auf, dass in diesem Schadensfall in den ersten acht Monaten nur ein heftiger Briefverkehr und heftiger Papierproduktion stattgefunden hat, aber kein Interesse an einer ernsthaften Schadensregulierung seitens der Mannheimer erkennbar war?
  2. Wieso vereinbaren die  Schadensregulierer der Mannheimer für den 12.4.2016 einen Gesprächstermin, zur weiteren Abwicklung, mit dem Versicherungsnehmer und dessen Anwalt, sind aber nicht bereit ein Gespräch zur Sachverhaltsaufklärung zuführen, sondern wollen nur eine Inventurprüfung vornehmen? Auf die Frage des Anwalts von Herrn Thünemann: "Bitte nennen sie mir konkret was ihnen unklar ist?", antwortete der Großschadensregulierer nur: "Alles, wir nehmen jetzt eine Inventurprüfung vor, dann bekommen wir Klarheit".
  3. Dem Landgericht in Osnabrück reichen bereits im Verhandlungstermin  10/2017, zuvor durch den Kläger eingereichten Unterlagen aus, um in Folge am 29.12.2017 die Mannheimer auf vollständige Zahlung zu verurteilen. Wieso ist die Mannheimer immer noch nicht zahlungswillig und unterbreitet dem Kläger ein Vergleichsangebot von 70%?