Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Darf ein Versicherungsmakler die Schadensregulierung eines Versicherers kritisieren und Transparenz schaffen?

Makler macht der Mannheimer mächtig Probleme!

Ein Kölner Versicherungsmakler hatte die Mannheimer Versicherung AG bezüglich ihrer Schadenregulierungspraxis kritisiert und auch für Versicherungsnehmer Transparenz geschaffen.

Zwischenzeitlich wurde die Kritik des Maklers, zum Anspruch des Versicherungsnehmers auf Entschädigung, durch das Landgericht Osnabrück, auf Grund der Klage des Geschädigten gegen den Versicherer, mit Gerichtsurteil bestätigt.

Dieses Verfahren ist beim OLG-Köln anhängig. Sobald ein Urteil gesprochen wurde, werden wir berichten.

Wegen der dortigen Sachverhalte wurde eine Versicherung von Eides Statt durch den Großschadensregulierer u.a. des Versicherers, welcher für die Regulierung des Schadensfall war, abgegeben. Wegen falsch abgegebener Versicherung von Eides Statt wurde Strafanzeige gestellt. Dieser Vorgang wird bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 931 Js 1318/18 bearbeitet. Die Staatsanwaltschaft wollte mit der Begründung; "...die eidesstattliche Versicherung wäre nicht im Original abgegeben worden..." ihre Ermittlungen einstellen. Auf Grund der Beschwerde beim Generalstaatsanwalt durch den Anzeigenersteller wurden die Ermittlungen gegen Prof. Dr. Dirk Günther (Partner BLD-Anwälte) u.a. wieder aufgenommen. Dieser Vorgang wird nun bei der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Aktenzeichen 74 Js 170/18 bearbeitet.