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"Valorima" die Mannheimer Entwicklung durch Marketing-Profis und Anwälte

Diese haben viele Erfahrungen

Die Mannheimer Versicherung AG bewirbt ihr Produkt "Valorima" mit folgendem Slogan:

"Valorima® - Hochkarätiger Versicherungsschutz für Juweliere, Uhrmacher, Gold- und Silberschmiede. Seit mehr als 100 Jahren kümmern wir uns um die Versicherung der Uhren- und Schmuckbranche. Und unsere Spezialisten machen das nicht nur nebenbei – sondern ausschließlich."

Neidvoll betrachten Verantwortliche bei anderen Versicherern auf diese, in Kooperation von Marketing, Produktentwickler und Anwälten, über Jahrzehnte lang perfektioniertes Versicherungsprodukt. Der Mannheimer ist es gelungen, eine normale Inhaltsversicherung und übliche Bausteine glaubhaft als etwas Besonderes zu suggerieren. Versicherungsunderwriter sagen: "Die Bedingungen sind für den Versicherer perfekt formuliert, die Anwälte der Mannheimer haben eine sehr gute Arbeit geliefert."

Diese Aussage findet wahrscheinlich unter dem Hintergrund statt, dass jeder Versicherer grundsätzlich nur das zahlt, was er muss. Also das was diesem vom Richter zudiktiert wird.

In einem redaktionellen Beitrag in der Zeitschrift "Der Spiegel, Ausgabe 10/2011" wird unter ausdrücklicher Benennung der Mannheimer Versicherungs AG berichtet, dass es sich um eine "offenbar häufige Praxis" handele, die Schadensregulierung hinauszuzögern und den Einwand der Unterversicherung usw. zu erheben. Auch weitere Internetveröffentlichungen sprechen von einem bestimmten, durchaus systembedingten Regulierungsverhalten.

In einer Gerichtsakte wird die Mannheimer als "Kümmerer" wie folgt durch einen Anwalt beschrieben:

 "Es drängt sich danach der Eindruck auf, dass die ... (hier: Mannheimer Versicherung AG) über keinerlei Versicherungs- und Schadensmanagement mehr verfügt, dieses vielmehr mit dem Auftrag, - haltet mir den Schaden und die Haftung vom Leibe - nach heftigen Briefverkehr und heftiger Papierproduktion an ihren außerbetrieblichen anwaltlichen Vertreter abgibt."

"Festzuhalten ist mithin, dass die Zeittabelle, die den Nachweis der Aktivität der ... (hier: Mannheimer) bringen soll, gemäß BLD2 nur unvollständig das Bild der Wirklichkeit wiedergibt. Wertungsmäßig ergibt sich vielmehr, dass die Bemühungen des ... (hier: Versicherungsnehmers/Geschädigter) seinen Zustand der Unterversicherung zu beenden und die technischen Sicherungsanlagen in seinem Geschäft den Versicherungsanforderungen der Klägerin anzupassen, um jeglichen Haftungsausschluss oder jede Minderung der Eintrittspflicht auszuschließen, vergeblich waren bis zu dem Zeitpunkt, an dem er dann tatsächlich Opfer des Raubüberfalls wurde, den er Zeit seine Leben gefürchtet hatte. Das geschah im August 2015."

"Die weiteren Handlungsweisen, wie sie in der Anlage BLD 2 dargestellt werden weisen nur nach, dass die ...(hier Mannheimer) offenbar gut dabei mit Personal noch ausgestattet ist, Briefe mit Textbausteinen zu erstellen, die Regelungen verzögern, dass sie nicht in der Lage und nichts Willens ist, Erkenntnisse zu sammeln, zusammenzutragen und Entscheidungen zu treffen, die erforderlich sind, um einen vertragsgemäßen Zustand herbeizuführen, hinsichtlich Sicherungsanlagen und Versicherungssumme und andererseits auch hinsichtlich der Schadensregulierung." ...

 Weitere Informationen können dem Gerichtsurteil 9 O 617/16 des Landgerichts Osnabrück und der Presse entnommen werden:

NACH ÜBERFALL IM JAHR 2015

Osnabrücker Juwelier gewinnt Rechtsstreit mit Versicherung (Mannheimer). Die Urteilsbegründung wurde im Jahr 2018 zugestellt.

https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/999006/osnabruecker-juwelier-gewinnt-rechtsstreit-mit-versicherung